Rechtsanwältin Sandra Lingnau

Frau Lingnau – Jahrgang 1977 – studierte an der Freien Universität zu Berlin Rechtswissenschaft. Während des Referendariats arbeitete Frau Rechtsanwältin Lingnau bereits in einer überregional tätigen Kanzlei. Sie erwarb hier erste Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Nach dem 2. Staatsexamen war Frau Sandra Lingnau zunächst in einer renommierten, ebenfalls überregional tätigen Kanzlei in Berlin im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Seit 2017 ist Frau Lingnau angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei LINGNAU Rechtsanwälte.

Frau Sandra Lingnau ist Rechtsanwältin/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassene Anwältin. Ihr besonderes Interesse gilt der Beratung und Vertretung von Mandanten im bank- und kapitalmarktrechtlichen Bereich.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie in der Vertretung von Mandanten auf den Gebieten des Kaufrechts. Sie ist Mitglied des Deutschen und des Berliner Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht und nimmt regelmäßig an Treffen des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrechts Berlin und Fortbildungsveranstaltungen teil.

„Meine Mandanten können durch mich vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, insbesondere in folgenden Angelegenheiten, vertreten werden“: