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Ordnungswidrigkeiten
Die Höhe eines Bußgeldes bestimmt sich stets nach dem aktuellen Katalog. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter: www.kba.de.
Nach Erlass eines Bußgeldbescheides kann der Betroffene stets Einspruch einlegen. Ob sich dies lohnt, besprechen wir mit Ihnen gern im Einzelfall.
Schmerzensgeld
Einem Geschädigten stehen bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit Ansprüche auf Schmerzensgeld zu. Die Höhe ist nicht gesetzlich geregelt, sondern liegt stets im Ermessen des Gerichts und ist einzelfallabhängig. Schmerzensgeldbeträge erreichen in Deutschland jedoch nie die Höhe, wie sie in den USA teilweise zugesprochen werden.