Kapitalanlagerecht
Das Kapitalanlagerecht befasst sich mit dem Recht der verschiedenen Kapitalanlagen – wie beispielsweise Aktien, Genussscheine, offene und geschlossene Fonds, Swaps, Immobilien. u.s.w. und den diesbezüglichen Rechten und Pflichten der Beteiligten.
Da seit Jahren die private Altersvorsorge immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich für viele Anleger die Frage: Was tun mit meinem Geld? Um für´s Alter vorzusorgen oder Vermögensmehrung zu betreiben, investieren die Anleger ihr – mitunter schwer verdientes Kapital – in die unterschiedlichsten Kapitalanlageprodukte.
Wie die Praxiserfahrung von Frau Rechtsanwältin Lingnau zeigt, kennen leider oftmals die jeweiligen freien oder bankgebundenen Berater – mangels vertiefter Kenntnisse oder Interesses – die Funktionsweise und damit die Risiken der jeweiligen Kapitalanlage nicht oder nicht hinreichend. Auch unterlassen es oftmals Bankberater, den Kunden auf sogenannte Kick-back-Zahlungen oder Rückvergütungen, die die Bank im Rahmen der Vermittlung erhält, hinzuweisen.
Der Anleger investiert sein Kapital im Vertrauen auf eine vermeintlich fundierte, seinen Interessen entsprechende Beratung und ordnungsgemäße Aufklärung und muss im Nachhinein feststellen, dass keine Vermögensmehrung, sondern eine Vermögensreduzierung – teilweise bis hin zum Totalverlust – eingetreten ist. Es haben sich also Risiken verwirklicht, auf die Sie im Rahmen der Beratung nicht oder nicht genügend hingewiesen wurden.
Wir prüfen, inwieweit Ihnen aufgrund fehlerhafter Beratung und / oder mangelnder Aufklärung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater, Vermittler, Emittenten und / oder den Gesellschaftern zustehen und helfen Ihnen, diese – wenn nötig auch gerichtlich – bundesweit durchzusetzen.
Da seit Jahren die private Altersvorsorge immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich für viele Anleger die Frage: Was tun mit meinem Geld? Um für´s Alter vorzusorgen oder Vermögensmehrung zu betreiben, investieren die Anleger ihr – mitunter schwer verdientes Kapital – in die unterschiedlichsten Kapitalanlageprodukte.
Wie die Praxiserfahrung von Frau Rechtsanwältin Lingnau zeigt, kennen leider oftmals die jeweiligen freien oder bankgebundenen Berater – mangels vertiefter Kenntnisse oder Interesses – die Funktionsweise und damit die Risiken der jeweiligen Kapitalanlage nicht oder nicht hinreichend. Auch unterlassen es oftmals Bankberater, den Kunden auf sogenannte Kick-back-Zahlungen oder Rückvergütungen, die die Bank im Rahmen der Vermittlung erhält, hinzuweisen.
Der Anleger investiert sein Kapital im Vertrauen auf eine vermeintlich fundierte, seinen Interessen entsprechende Beratung und ordnungsgemäße Aufklärung und muss im Nachhinein feststellen, dass keine Vermögensmehrung, sondern eine Vermögensreduzierung – teilweise bis hin zum Totalverlust – eingetreten ist. Es haben sich also Risiken verwirklicht, auf die Sie im Rahmen der Beratung nicht oder nicht genügend hingewiesen wurden.
Wir prüfen, inwieweit Ihnen aufgrund fehlerhafter Beratung und / oder mangelnder Aufklärung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater, Vermittler, Emittenten und / oder den Gesellschaftern zustehen und helfen Ihnen, diese – wenn nötig auch gerichtlich – bundesweit durchzusetzen.