Immobilienrecht

Frau Rechtsanwältin Lingnau hat in ihrer bisherigen Praxis eine Vielzahl sogenannter Schrottimmobilienfälle betreut und kennt so nicht nur die „reine“ Immobilien­rechtsmaterie, sondern auch das Zusammenspiel zwischen Verkäufer/Käufer, einem etwaigen Kreditgeber, einem Sicherungsnehmer und Notar sowie die Facetten des Kreditvertragsrechts.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen und deren Nutzung und Bewirtschaftung. Aus Erfahrung wissen wir, dass die vertraglichen Vereinbarungen von einem Laien nicht genügend verstanden werden können – Stichwort „Juristendeutsch“ – und über den Inhalt der Vereinbarungen auch von dem beurkundenden Notar oft nicht die gewünschte und erforderliche Aufklärung erfolgt.

Die Aufgabe des Notars ist es auch nicht, die Beteiligten wirtschaftlich zu beraten. Daher kann eine umfängliche Beratung und Hilfe bei der Vertragsgestaltung nur durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein. Sinnvoll gestaltete Verträge ersparen später oft finanziellen Ärger.

Beim Erwerb von Immobilien sollten Sie zudem das Objekt der Begierde vorab einer Prüfung unterziehen. Hierzu sind vom Verkäufer eine Vielzahl von Unterlagen und Dokumenten anzufordern, um die Immobilie von allen Seiten zu beleuchten. Bei unbebauten Grundstücken kommt es auf die vorherigen Nutzungen und bestehende Belastungen an. Bei Eigentumswohnungen sollte das Umfeld der Immobilie, also die Eigentümergemeinschaft betrachtet werden. Zusätzlich sollte auch der bautechnische Zustand bewertet werden, was jedoch durch einen Bausachverständigen erfolgen sollte.

Umgekehrt gilt es beim Verkauf einer Immobilie, sich nicht alle Bedingungen durch den meist vom Käufer ausgewählten Notar aufzwingen zu lassen. Ein guter Kaufvertrag berücksichtigt die berechtigten Interessen beider Seiten in ausgewogenem Umfang.

Sind die Klauseln und Vereinbarungen eines notariellen Vertrages nicht ausreichend klar bestimmt oder regeln gar etwas anderes als beabsichtigt, droht ein Scheitern des Vertrages – Schadensersatz und Rückabwicklung des Vertrages können dann die Folge sein und teuer zu stehen kommen.

Unser Rat

Stellen Sie Ihre Investitionen auf sichere Beine und lassen Sie sich beim Erwerb und dem Verkauf einer Immobilie beraten. In Anbetracht der zumeist sehr hohen Investitionssummen sollten Sie die vergleichsweise geringen Kosten für eine anwaltliche Beratung von oft nicht einmal 2% der Investitionssumme nicht leichtfertig sparen.