Kosten

Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Mandanten zunächst den Weg zum Rechtsanwalt scheuen, obwohl fachkundiger rechtlicher Rat erforderlich wäre. Ein Grund ist dabei oft die Unsicherheit bezüglich der „Anwaltskosten“. Wir bieten nicht nur kompetenten Rat und qualitativ hochwertige Dienstleistungen, sondern behandeln auch die Vergütung von Anfang an offen und transparent.

Grundsatz

Die Kanzlei LINGNAU Rechtsanwälte rechnet die anwaltliche Tätigkeiten in der Regel nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Maßgeblich für die Höhe des Honorars in zivilrechtlichen Angelegenheiten ist vor allem der Wert der Angelegenheit. Die Kosten unserer Inanspruchnahme können jedoch nicht pauschal festgelegt werden. Um die anfallenden Gebühren zu ermitteln, sind eine genaue Kenntnis des Sachverhalts sowie eine Einschätzung des voraussichtlichen Umfangs der erforderlichen Tätigkeit notwendig. Im Rahmen des Erstgesprächs klären wir mit Ihnen, welche Kosten für unsere Beauftragung konkret anfallen, damit Sie keine gebührenrechtliche Überraschungen erleben!

Erstberatung

Die anwaltliche Tätigkeit wird untergliedert in einzelne Schritte, für die jeweils ein gesondertes Honorar fällig wird. Eine Besonderheit gilt bei Beratungen: Für die erste Beratung des Mandanten darf die Summe von 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer – unabhängig vom Wert der Sache – nicht überschritten werden. Der Mittelwert einer Erstberatung liegt bei 125,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

Rechtsschutzversicherte Mandanten

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese, wenn das rechtliche Risiko vom Versicherungsumfang gedeckt ist, die Kosten für Ihre Rechtsvertretung mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir bitten Sie, die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung bereits zum Erstgespräch mitzubringen. Eine Deckungsanfrage und die direkte Abrechnung mit der Versicherung führen wir als kostenlose Serviceleistung für Sie durch.

Weitere Tätigkeit

Übertragen Sie uns nach der Erstberatung das Mandat, erzeugt jede weitere Tätigkeit weitere Kosten, wobei der eingangs dargestellte Grundsatz zum Tragen kommt. Des Weiteren reduziert sich im Fall unserer Mandatierung die von uns berechnete Erstberatungsgebühr erheblich.

Honorarvereinbarung

Es ist üblich, in umfangreicheren Angelegenheiten eine schriftliche Vereinbarung über das Honorar zu treffen, die für beide Teile verbindlich ist. In Betracht kommt zum einen eine Honorarvereinbarung nach angefallenen Stunden. Gerade im bank- und kapitalmarktrechtlichem Bereich ist es üblich eine erfolgsbasierte Honorarvereinbarung in den gesetzlich zulässigen Fällen zu vereinbaren. In beiden Varianten informieren wir Sie über die dann anfallenden Kosten von Anfang an offen, verständlich und transparent.

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8.30 – 17.30 Uhr. Freitag von 8.30 – 15.00 Uhr.