Kreditvertragsrecht
Seit langem werden nicht mehr nur die klassischen Immobilienkäufe kreditfinanziert, sondern oftmals auch Gebrauchsgegenstände – insbesondere des „Deutschen liebstes Kind: das Auto“. Im Rahmen solcher Kreditvertragsverhältnisse gibt es die verschiedensten Problematiken, die das Kreditarrangement belasten können. Das Rechtsgebiet des Kreditvertragsrecht lebt von einer sich stetig ändernden Rechtsprechung. Die Entscheidungen der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs nicht nur zu kennen, sondern Sie anhand dessen optimal zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten, ist unser Ziel und unsere Herausforderung zugleich.
Aktuell können insbesondere folgende Konstellationen das einst so friedlich begründete Kreditvertragsverhältnis belasten:
- Sie haben beispielsweise den Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages erklärt, die Bank weigert sich jedoch diesen anzuerkennen.
- Der Kreditvertrag diente der Finanzierung einer Fondsbeteiligung und beide Verträge bilden nach Ihrem Verständnis eine wirtschaftliche Einheit. Es stellt sich die Frage, ob durch einen Widerruf des Darlehensvertrages auch die Rückabwicklung der unliebsam gewordenen Fondsbeteiligung ermöglicht werden kann.
- Als Unternehmer haben Sie zur Finanzierung von Maschinen, Pkw´s, Lkw´s oder Betriebsimmobilien einen Darlehensvertrag abgeschlossen und Ihnen wurden von der Darlehensgeberin pauschal – oft in nicht unerheblicher Höhe – Gebühren in Rechnung gestellt. Solche Gebühren können unter Umständen unzulässig sein.
Gerade im Rahmen von Darlehensverträgen zwischen einer Bank und einem Unternehmer können durch fundierte Argumentationen oftmals außergerichtlich sinnvolle Einigungen erzielt werden.