Kreditvertragsrecht

Seit langem werden nicht mehr nur die klassischen Immobilienkäufe kreditfinanziert, sondern oftmals auch Gebrauchsgegenstände – insbesondere des „Deutschen liebstes Kind: das Auto“. Im Rahmen solcher Kreditvertragsverhältnisse gibt es die verschiedensten Problematiken, die das Kreditarrangement belasten können. Das Rechtsgebiet des Kreditvertragsrecht lebt von einer sich stetig ändernden Rechtsprechung. Die Entscheidungen der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs nicht nur zu kennen, sondern Sie anhand dessen optimal zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten, ist unser Ziel und unsere Herausforderung zugleich. Aktuell können insbesondere folgende Konstellationen das einst so friedlich begründete Kreditvertragsverhältnis belasten:
Gerade im Rahmen von Darlehensverträgen zwischen einer Bank und einem Unternehmer können durch fundierte Argumentationen oftmals außergerichtlich sinnvolle Einigungen erzielt werden.